Stellungnahme zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main

Elfte Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 3. Tagung, 12. bis 14. Mai 2011, Weilburg

Drucksache Nr. 56/11

Der Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung der Elften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau legt der Kirchensynode zu ihrer dritten Tagung im Mai 2011 folgende Stellungnahme zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main vor. Er bittet darum, dass sich die Synode diese Stellungnahme nach kritischer Diskussion zu eigen macht.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) orientiert sich am Leitbild einer Zukunft, die Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung erreicht. Ein Flughafenausbau nach hergebrach-ten Wirtschafts- und Mobilitätsmustern verfehlt die erforderliche Nachhaltigkeit für das 21. Jahrhun-dert. Es muss eine neue Form des Verständnisses von Wachstum mit einer deutlichen Entkopplung von Umweltverbrauch und Wirtschaftsleistung geben. Eine Gesellschaft, die zukunftsfähig werden will, muss sich mit der Möglichkeit auseinandersetzen, dass schon sie selbst und ebenso die kommenden Generationen mit weniger und schließlich ohne Wirtschaftswachstum auskommen. Es ist deutlich, dass ökologische, wirtschaftliche und soziale Fragen untrennbar miteinander verschränkt sind und dieser Fragenkomplex nicht einseitig zugunsten einer Richtung, z.B. der Wirtschaftlichkeit, aufgelöst werden kann.

Die Belastbarkeit des Ballungsraums Rhein-Main für Mensch und Natur ist auch durch das stete Wach-sen des Flughafens erschöpft. Die ökologischen und insbesondere die gesundheitlichen Auswirkungen sind nicht mehr hinnehmbar. Die Lebensqualität der Menschen in der Region muss durch entsprechen-de Maßnahmen deutlich verbessert werden. Zur Bewahrung der Schöpfung, die uns von Gott anvertraut wurde, muss ein Gleichgewicht zwischen ökologischen Bedingungen und ökonomischen Interessen er-reicht werden. Immer fortschreitende wirtschaftliche Expansion ist da zu Ende, wo die Erhaltung unse-rer Schöpfung nicht mehr gewährleistet ist.

Die EKHN begleitet die Auseinandersetzung um den Flughafenausbau kritisch und sieht sich an der Seite der in der Rhein-Main-Region unter Fluglärm leidenden Menschen. Ebenso ist sie Sachverwalte-rin der ihr anvertrauten Menschen, besonders in den Handlungsfeldern Kinder-, Kranken- und Alten-betreuung, und sie muss ihrer Fürsorgepflicht als Trägerin entsprechender Einrichtungen gerecht wer-den.

Von daher nimmt die Kirchensynode erneut Stellung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens:

Das u.a. vom damaligen Umweltpfarrer der EKHN, Prof. Dr. Kurt Oeser, erarbeitete und im Jahre 2000 von allen Mediatoren unterzeichnete Mediationspaket1 war ein aus damaliger Sicht tragbarer Kompro-miss, der von dem Flughafenbetreiber (ehemals FAG) und von der Hessischen Landesregierung nicht eingehalten wurde. Eine vertragliche Absicherung der fünf Komponenten des Mediationspakets kam nicht zustande. Die Umsetzung des Anti-Lärm-Pakts und das verabredete Nachtflugverbot wurden je-denfalls bisher nicht realisiert2. Mit dem Planfeststellungsbeschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 18. Dezember 2007 war die Mediation vorläufig ge-scheitert. Die Kirchensynode der EKHN lehnte mit Beschluss vom April 2008 den Ausbau des Flugha-fens Frankfurt aufgrund der Nichteinhaltung des Mediationspakets ab.

Die Kirchensynode der EKHN setzt sich nun für einen gesellschaftlichen Diskurs ein, der alle Beteilig-ten an einen Tisch bringt, der die aktuellen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse und Ent-wicklungen aufnimmt und die in der „alten“ Mediation genannten Vereinbarungen erweitert und fort-führt:

Dazu gehört die gleichberechtigte Teilnahme aller bürgerschaftlichen und kommunalen Initiativen im Forum Flughafen und Region. Sie sollen sich auf Augenhöhe am Meinungsbildungsprozess beteiligen können. Das Forum soll seine Rolle als Forum des unabhängigen und offenen Austauschs deutlich ak-zentuieren.

Die Kirchensynode hat folgende Erwartungen an einen erweiterten Anti-Lärm-Pakt:

  • Hinsichtlich Gesundheitsgefährdung, Nachhaltigkeit und ökologischer Verträglichkeit ist die Redu-zierung des klimaschädlichen, den Treibhauseffekt verstärkenden und die Schadstoffbelastung des Rhein-Main-Gebietes erhöhenden Flugverkehrs voranzutreiben.
  • Konsequente Einführung und Umsetzung von Lärmminderungs- und Begrenzungsmaßnahmen an-hand neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse.
  • Dazu soll gehören:
    • die neu festzulegenden An- und Abflugrouten sind so zu wählen, dass möglichst wenig Bürge-rinnen und Bürger davon betroffen sind und Lärmlasten nicht einseitig verteilt werden; eine Umverteilung (fälschlich „Demokratisierung“ genannt) des Lärms, d.h. eine breitere Streuung auf die linke Rheinseite, bedeutet keine Verbesserung.
    • die Einführung von transparent gemachten Lärmobergrenzen und Ausnutzung aller technischen Möglichkeiten hinsichtlich aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen am Tag und in der Nacht,
    • die Berücksichtigung nicht nur der durchschnittlichen Lärmbelastung, sondern auch der Einzel-schallereignisse,
    • die Änderung des Luftverkehrsgesetzes zugunsten einer Sicherstellung des Schutzes der Bevöl-kerung vor unzumutbarem Fluglärm auch in der Nacht.
  • Mit oder ohne Ausbau sind durch den Flugverkehr die besonderen Belange von Einrichtungen für Kinder oder alte Menschen und Krankenhäuser durch spezielle Lärmschutzmaßnahmen zu berück-sichtigen. Schon die gegenwärtig zu erkennenden und wissenschaftlich belegten gesundheitlichen Gefährdungen sind immens, weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht hinnehmbar.

Ebenso erwartet die Kirchensynode ein striktes Flugverbot in der gesetzlichen Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Schließlich muss zur Umsetzung dieser Maßnahmen endgültige Rechtssicherheit hergestellt werden.

Auf europäischer Ebene soll Folgendes erreicht werden: Mit der Einführung einer ökologischen Kero-sinsteuer und Flugverkehrsabgabe wird diese klimaschädlichste Art der Fortbewegung an den Scha-denskosten beteiligt, eine ökologische Lenkungswirkung durch eine Differenzierung nach CO2-Ausstoß und Flugklassen entsteht und umweltschädliche Subventionen können abgebaut werden.

Die Kirchensynode der EKHN begrüßt das seit März 2011 öffentlich zugängliche Fluglärmmonitoring des Umwelt- und Nachbarschaftshauses und die gegenwärtige Erstellung einer umfassenden Lärmwir-kungsstudie. Sie erwartet eine offene und transparente Darstellung, Durchführung und öffentliche Be-teiligungsstruktur, die nicht der Ruhigstellung, sondern der ausdrücklichen Motivation zur sachlichen Auseinandersetzung der Bevölkerung mit der Problematik dient.

Das vom Expertengremium Aktiver Schallschutz des Forums Flughafen und Region erarbeitete 7-Punkte-Maßnahmenpaket wird von der Kirchensynode als unzureichend erachtet, da die vorgeschlage-nen Punkte nicht allgemein, sondern nur auf besondere Situationen beschränkt gelten, so dass die posi-tiven Auswirkungen nicht in ihrer möglichen Tiefe umgesetzt werden. Vor allen Dingen darf diese 7-Punkte-Erklärung keine Rechtfertigung für Nachtflüge im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwal-tungsgericht in Leipzig darstellen. An der Forderung nach einem absoluten Nachtflugverbot hält die Kirchensynode fest.

Die Kirchensynode begrüßt ausdrücklich, dass Kirchengemeinden und Dekanate oder Propsteien aus christlicher Freiheit heraus und in eigener Verantwortung sich Positionen und Standpunkte erarbeiten und mit diesen die öffentliche und kirchliche Diskussion mit gestalten und fokussieren.

 


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1 „Obwohl dieses Mediationspaket in einer Abstimmung der Mediationsgruppe voll Akzeptanz fand, wurden von eini-gen Beteiligten anschließend Protokollnotizen verfasst, in denen die jeweils abweichende Meinung (z.B. gegen Nacht-flugverbot, z.B. gegen Ausbau) formuliert wurde. Diese Tatsache muss als der Schwachpunkt der Mediation schlecht-hin bezeichnet werden, da sich auch jetzt Jahre nach der Abstimmung immer wieder auf die abweichende Meinung be-rufen wird. Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass die Empfehlung zu den Varianten nicht von der Mediationsgruppe, sondern lediglich von den drei Mediatoren formuliert wurde, da hier ebenfalls die individuellen Betroffenheiten eine gemeinsame Empfehlung leider nicht ermöglichten. Der hessische Landtag hat am 20.06.2000 das Mediationspaket als Grundlage für die weitere Arbeit definiert ...“ So Johann-Dietrich Wörner: Mediation und regionales Dialogforum – Idee und Realität, in: Arbeitskreis Luftverkehr der Technischen Universität Darmstadt (Hg.), „Neue Herausforderungen im Luftverkehr“ (Elftes Kolloquium Luftverkehr an der Technischen Universität Darmstadt), WS 2003/2004 S. 99, ab-gerufen von www.akl.tu-darmstadt.de/.../wrnermediationundregionalesdialogforumideeundrealitt.pdf am 6.4.2011.)

2 Der Hessische Landtag hat am 12. Dezember 2007 einen Beschluss zur Umsetzung des Anti-Lärm-Pakts gefasst. So http://www.ifok.de/projekt/detail/im-dialog-mit-der-region/ (abgerufen am 6.4.2011); IFOK ist laut eigener Auskunft die marktführende Kommunikations- und Strategieberatung für Beteiligung und im Hintergrund sowohl an der Mediati-on wie auch jetzt am Forum Flughafen und Region (FFR) beteiligt.